Eine gute Tradition im Förderverein ist es, ein abwechslungsreiches Kursangebot anzubieten, um den Kindern eine schöne Zeit, tolle Erfahrungen und jede Menge Freude zu bereiten. Und vor allen Dingen wird dabei auch noch etwas gelernt. Zusätzlich können die Kinder neue Kontakte knüpfen, denn die Kurse sind klassenübergreifend. Die Themenbereiche unserer Kurse sind vielfältig – Backen, Basteln, sportliche Aktivitäten und Exkursionen in die Natur sind nur ein paar Beispiele aus unserem Kursangebot. Dieses wird einmal im Halbjahr herausgegeben und man kann sich anschließend für die passenden Kurse anmelden. Im Regelfall erfolgt die Veröffentlichung des Programms immer am Anfang des Schuljahres sowie nach dem Halbjahr.
Unsere Kurse werden entweder durch engagierte Eltern betreut oder durch vom Förderverein beauftragtes Fachpersonal. Wenn auch Sie Ideen für tolle Kursangebote oder Lust haben, den Kindern etwas beizubringen und sie dabei zu begleiten, freuen wir uns sehr über neue Teamer. Bei uns ist jeder willkommen!
Teilnahmebedingungen
Wird ein Kurs wegen Ausfall des Leiters oder zu geringer Beteiligung abgesagt, bekommen die Eltern Bescheid und die Kursgebühren zurückerstattet. Eine Anmeldung ist verbindlich, d.h. sollte euer Kind aus wichtigen Gründen an einem Kurs nicht teilnehmen können, bitten wir euch, den Förderverein zu informieren. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist im Verhinderungsfall nicht möglich, jedoch kann eine Ersatzperson an Stelle des verhinderten Kindes an dem Kurs teilnehmen. Die Kursgebühren sind intern auszugleichen. Sollte es eine Warteliste geben, werden frei gewordene Plätze automatisch nach Reihenfolge der Anmeldung aufgefüllt. Ihr werdet über die Möglichkeit eines Nachrücker-Platzes per E-Mail informiert und habe dann die Möglichkeit innerhalb von 1 Tag, diesen per Klick anzunehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kursangeboten des Fördervereins um außerschulische Veranstaltungen handelt, für die weder der Schulträger noch die GUV (= Gemeinde-Unfallversicherung) haften. Jegliche Haftung des Fördervereins, seines Vorstands und der Kursleiter für Schäden jedweder Art ist ausgeschlossen, soweit sie nicht von der Versicherung des Fördervereins gedeckt sind. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Erziehungsberechtigten sind für das Holen und Bringen der Kinder selbst verantwortlich.